Gehalt öffentlicher Dienst im Detail 

 

● Arbeitszeit

 

wöchentliche AZ bei VZ beträgt durchschnittlich 39 Stunden bei einer 5-Tage Woche.

 

● Urlaub

 

Urlaub gesetzlicher Mindesturlaub bei einer 5-Tage Woche von 20 Arbeitstagen + weitere 10 Arbeitstagen (gesetzlichen Mehrurlaub gem. § 4 PflegeambV) = 30 Tage Urlaub

 

● Stufung der Entgelttabellen

 

Entgeltgruppen umfassen 6 Stufen. Die Beschäftigten erreichen jeweils nächste Stufe nachfolgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit)

 

Stufen

Laufzeit

Stufe 2

Nach 6 Monaten in Stufe 1

Stufe 3

Nach 18 Monaten in Stufe 2 bzw. nach Beendigung des 2. Beschäftigungsjahres

Stufe 4

Nach 3 Jahren in Stufe 3 nzw. nach Beendigung des 5. Beschäftigungsjahres

Stufe 5

Nach 5 Jahren in Stufe 4 und nach Beendigung des 10. Beschäftigungsjahres

Stufe 6

Nach 5 Jahren in Stufe 5 bzw. nach Beendigung des 15. Beschäftigungsjahres

 

● Jahreszuwendung

 

Beschäftigte, die mindestens seit sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sind und am 1. November eines Jahres im Arbeitsverhältnisses stehen, haben Anspruch auf eine Jahreszuwendung. Die Jahreszuwendung dient der Anerkennung der Betriebstreue der Beschäftigten.

 

Jahreszuwendung beträgt 100% vom durchschnittlichen monatlichen Arbeitnehmerbruttoentgelt.

 

Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die/der Beschäftige im laufenden Kalenderjahr keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgeltes hat.

Die Jahreszuwendung wird auf die Monate Mai und November verteilt.

 

● Betriebliche Altersversorgung

 

AG kann die Höhe und den Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung bestimmen.

 

Entgelttabelle (Gültig ab dem 01.04.2024)

 

 

Gruppe

Stufen

1

2

nach 6 M

3

nach 2a

4

nach 3a

5

nach 5a

6

nach 5 a

Gesamt 15a

P4 – PDL

 

-  €

       5.102,32 €

            30,19 €

        5.358,32 €

             31,71 €

         5.786,76 € 

              34,24 €

       5.978,82 €

            35,38 €

         6.323,27 €

             37,42 €

 
P3 – PFK  

       4.100,00 €

            24,26 €

        4.301,66 €

             25,45 €

         4.563,49 €

              27,00 €

       4.754,73 €

             28,13 €

         4.941,64 €

              29,24 €

 

 

P1 (ungelernt)

Helfende und anleitende Tätigkeiten in der Betreuung, Beschäftigung und Pflege, die von Beschäftigen ohne entsprechende Ausbildung ausgeübt werden

z.B. • Pflegerische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Fachausbildung

Laienkräfte i.S.d § 45b SGB XI

 

P2 (Pflegehelfer)

Helfende und anleitende Tätigkeiten in der Betreuung, Beschäftigung und Pflege, die durch Pflegekräfte mit Ausbildung und Abschlussprüfung oder mit vergleichbarer Weiterbildung mit entsprechender Tätigkeit ausgeübt werden

z.B. • Altenpflegehelfer

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

Kinderpfleger

Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI

 

P3 (Pflegefachkraft)

Helfende und anleitende Tätigkeiten in der Betreuung, Beschäftigung und Pflege sowie behandlungspflegerische Maßnahmen einschließlich der Pflegeprozessplanung, die durch Pflegefachkräfte mit mindestens dreijährige Ausbildung und staatlicher Anerkennung/ Abschlussprüfung bzw. Gleichwerigem Hochschulstudium mit entsprechender Tätigkeit ausgeübt werden.

 

z.B.

Altenpfleger

Gesundheits- und Krankenpfleger

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger

Pflegefachmann/ Pflegefachfrau

 

P4 (PDL)

Definition aus § 71 Abs 3 SGB XI

 

● Zeitzuschläge/ Zulagen/ Zusatzurlaub

 

Art

 

Höhe in %

a) für Arbeiten an Sonntagen

    für Arbeit an Samstagen (00:00  Uhr bis 24:00 Uhr)

27,5  v. H.

25 v. H.

b) für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen

35 v. H.

c) für den 24. und 31. Dezember 

   (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr)

50 v. H.

d ) für Nachtarbeit

 

20:00 Uhr bis 00:00 Uhr

00:00 Uhr bis 04:00 Uhr

04:00 Uhr bis 06:00 Uhr

25 v. H.

40 v. H.

25 v. H.

 

 

 

Beim zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchstaben a bis c wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt.

 

Steuerfreie Zuschläge gelten auch für geringfügig Beschäftigte.

 

● Schichtzulage

 

Schichtzuschlag beträgt 155,00 € je Monat

TZ Beschäftigte erhalten die Zulagen in dem Umfang der dem Anteil ihrer vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit anderer regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer VZ entspricht.

 

● Funktionszulagen

Zusätzlich können zum Tabellenentgelt noch monatliche Funktionszulagen gewährt werden.

 

 

Nr.

Funktion

Betrag Brutto

A

Stv. PDL

in ständiger Mitverantw.

als Abwesenheitsvertr.

 

    250,00 €

    150,00 €

B

QMB

    100,00 €

C

Hygienebeauftragter

      80,00 €

D

Teamleitung

    100,00 €

E

Sicherheitsbeauftragter

      80,00 €

F

Wundmanager

    100,00 €

G

Palliativ/Geronto

    100,00 €

H

Datenschutz

      80,00 €

I

Medizinproduktebeauftragter

im Pflegebereich

im Intensivpflegebereich

 

     50,00 €

     80,00 €

J

Praxisanleitung / Mentor

    100,00 €

 

Funktionszulage bleiben bei der Bemessung der Jahreszuwendung unberührt.

 

Funktionszulagen ist eine zeitlich befristete, widerrufliche, in der Regel wiederkehrende Zahlung.

Funktionszulagen können Beschäftigten gewährt werden, denen durch den AG eine besondere, herausgehobene und gesondert beschriebene Aufgabe übertragen wird, die keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung begründet.

 

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