Gehalt öffentlicher Dienst im Detail
wöchentliche AZ bei VZ beträgt durchschnittlich 39 Stunden bei einer 5-Tage Woche.
Urlaub gesetzlicher Mindesturlaub bei einer 5-Tage Woche von 20 Arbeitstagen + weitere 10 Arbeitstagen (gesetzlichen Mehrurlaub gem. § 4 PflegeambV) = 30 Tage Urlaub
Entgeltgruppen umfassen 6 Stufen. Die Beschäftigten erreichen jeweils nächste Stufe nachfolgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit)
Stufen |
Laufzeit |
Stufe 2 |
Nach 6 Monaten in Stufe 1 |
Stufe 3 |
Nach 18 Monaten in Stufe 2 bzw. nach Beendigung des 2. Beschäftigungsjahres |
Stufe 4 |
Nach 3 Jahren in Stufe 3 nzw. nach Beendigung des 5. Beschäftigungsjahres |
Stufe 5 |
Nach 5 Jahren in Stufe 4 und nach Beendigung des 10. Beschäftigungsjahres |
Stufe 6 |
Nach 5 Jahren in Stufe 5 bzw. nach Beendigung des 15. Beschäftigungsjahres |
Beschäftigte, die mindestens seit sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sind und am 1. November eines Jahres im Arbeitsverhältnisses stehen, haben Anspruch auf eine Jahreszuwendung. Die Jahreszuwendung dient der Anerkennung der Betriebstreue der Beschäftigten.
Jahreszuwendung beträgt 100% vom durchschnittlichen monatlichen Arbeitnehmerbruttoentgelt.
Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die/der Beschäftige im laufenden Kalenderjahr keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgeltes hat.
Die Jahreszuwendung wird auf die Monate Mai und November verteilt.
AG kann die Höhe und den Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung bestimmen.
Gruppe |
Stufen 1 |
2 nach 6 M |
3 nach 2a |
4 nach 3a |
5 nach 5a |
6 nach 5 a |
Gesamt 15a |
P4 – PDL |
- € |
5.102,32 € 30,19 € |
5.358,32 € 31,71 € |
5.786,76 € 34,24 € |
5.978,82 € 35,38 € |
6.323,27 € 37,42 € |
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P3 – PFK |
4.100,00 € 24,26 € |
4.301,66 € 25,45 € |
4.563,49 € 27,00 € |
4.754,73 € 28,13 € |
4.941,64 € 29,24 € |
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P1 (ungelernt)
Helfende und anleitende Tätigkeiten in der Betreuung, Beschäftigung und Pflege, die von Beschäftigen ohne entsprechende Ausbildung ausgeübt werden
z.B. • Pflegerische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Fachausbildung
• Laienkräfte i.S.d § 45b SGB XI
P2 (Pflegehelfer)
Helfende und anleitende Tätigkeiten in der Betreuung, Beschäftigung und Pflege, die durch Pflegekräfte mit Ausbildung und Abschlussprüfung oder mit vergleichbarer Weiterbildung mit entsprechender Tätigkeit ausgeübt werden
z.B. • Altenpflegehelfer
• Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
• Kinderpfleger
• Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
P3 (Pflegefachkraft)
Helfende und anleitende Tätigkeiten in der Betreuung, Beschäftigung und Pflege sowie behandlungspflegerische Maßnahmen einschließlich der Pflegeprozessplanung, die durch Pflegefachkräfte mit mindestens dreijährige Ausbildung und staatlicher Anerkennung/ Abschlussprüfung bzw. Gleichwerigem Hochschulstudium mit entsprechender Tätigkeit ausgeübt werden.
z.B.
• Altenpfleger
• Gesundheits- und Krankenpfleger
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
• Pflegefachmann/ Pflegefachfrau
P4 (PDL)
Definition aus § 71 Abs 3 SGB XI
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Beim zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchstaben a bis c wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt.
Steuerfreie Zuschläge gelten auch für geringfügig Beschäftigte.
Schichtzuschlag beträgt 155,00 € je Monat
TZ Beschäftigte erhalten die Zulagen in dem Umfang der dem Anteil ihrer vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit anderer regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer VZ entspricht.
Zusätzlich können zum Tabellenentgelt noch monatliche Funktionszulagen gewährt werden.
Nr. |
Funktion |
Betrag Brutto |
A |
Stv. PDL in ständiger Mitverantw. als Abwesenheitsvertr. |
250,00 € 150,00 € |
B |
QMB |
100,00 € |
C |
Hygienebeauftragter |
80,00 € |
D |
Teamleitung |
100,00 € |
E |
Sicherheitsbeauftragter |
80,00 € |
F |
Wundmanager |
100,00 € |
G |
Palliativ/Geronto |
100,00 € |
H |
Datenschutz |
80,00 € |
I |
Medizinproduktebeauftragter im Pflegebereich im Intensivpflegebereich |
50,00 € 80,00 € |
J |
Praxisanleitung / Mentor |
100,00 € |
Funktionszulage bleiben bei der Bemessung der Jahreszuwendung unberührt.
Funktionszulagen ist eine zeitlich befristete, widerrufliche, in der Regel wiederkehrende Zahlung.
Funktionszulagen können Beschäftigten gewährt werden, denen durch den AG eine besondere, herausgehobene und gesondert beschriebene Aufgabe übertragen wird, die keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung begründet.